6.2. Die B.-Gutachter gingen davon aus, dass der Endzustand "ca. 1 Jahr" nach dem Unfall vom 22. Februar 2018 eingetreten sei (VB 818). Daran, dass (spätestens) bei Fallabschluss per 28. Februar 2019 der Endzustand erreicht und dementsprechend mit keinem namhaften Behandlungserfolg - 15 -