Fachpsychologin FM. monierte in ihrer Stellungnahme vom 9. Oktober 2020 im Wesentlichen, die durchgeführten neuropsychologischen Untersuchungen seien nicht umfassend gewesen. Es fehle weiter eine hinreichende Auseinandersetzung mit den aktenkundigen anderslautenden Einschätzungen auf dem neuropsychologischen Fachgebiet. Ferner seien nicht sämtliche wesentlichen Umstände berücksichtigt sowie die Untersuchungsergebnisse einseitig berücksichtigt worden (VB 850 ff.). In der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 1. November 2020 erfolgte eine detaillierte Auseinandersetzung mit den in der Stellungnahme vom 9. Oktober 2020 dargelegten Kritikpunkten. Fachpsychologe FD.