Der neurologische Gutachter beurteilte den Glioseherd als "älteren Ursprunges". Bezüglich eines möglichen Zusammenhangs mit dem vorliegend zu beurteilenden Unfallereignis kam er gestützt auf die erhobenen Untersuchungsbefunde, die Angaben des Beschwerdeführers und die nach dem Unfall vom 22. Februar 2018 ergangenen medizinischen Berichte zum nachvollziehbaren Schluss, dass der im Juli 2019 vorgefundene Glioseherd unspezifisch sei und ein eindeutiger Zusammenhang mit dem erlittenen Unfall vom 22. Februar 2018 nicht wahrscheinlich gemacht werden könne.