vorliegenden Verfahrens bilden (vgl. E. 2.), die Beurteilung der mit dem Unfall vom 22. Februar 2018 in Zusammenhang stehenden HWS-Beschwer- den zu beeinflussen vermöchte. - 12 - 5.2.2. Gegen die neurologische Beurteilung bringt der Beschwerdeführer vor, der im Rahmen der MRI-Untersuchung vom 31. Juli 2019 festgestellte Glioseherd (VB 580) sei ohne hinreichende Begründung als unfallfremd qualifiziert worden (Beschwerde S. 7 f. Ziff. 3.2.3).