Im Entlassungsbericht der Klinik J. vom 25. Mai 2018 (VB 129 ff.) sei dann die Diagnose eines multiplen kraniozervikalen Schmerzsyndroms gestellt worden. Die daraufhin veranlasste Röntgenuntersuchung der HWS vom 20. April 2018 (VB 130) habe keine Hinweise auf eine frische ossäre Läsion und keine posttraumatischen Folgen gezeigt. Bei der Untersuchung ergebe sich eine Funktionseinschränkung der Kopfgelenke mit einer Schmerzhaftigkeit subokzipital im Atlasbereich und an den subokzipitalen Muskelansätzen rechts. Die Summationsbewegungen der Halswirbelsäule seien uneingeschränkt. Hinweise auf radikuläre Irritationen oder Defizite würden sich nicht ergeben (VB 802).