Ferner sprach sie dem Beschwerdeführer für die Unfallfolgen am Knie eine Integritätsentschädigung von 15 % zu und verneinte einen Rentenanspruch. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 29. Juli 2021 ab. 2. 2.1. Mit hiergegen am 13. September 2021 fristgerecht erhobener Beschwerde stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: -3-