Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, bei der sich der Beschwerdeführer im September 2018 zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet hatte, sprach diesem mit Verfügung vom 27. Februar 2020 ab 1. April 2020 bei einem Invaliditätsgrad von 63 % eine Dreiviertelsrente zu. Die Beschwerdegegnerin holte im Rahmen der weiteren Abklärungen bei der B. ein polydisziplinäres Gutachten ein, das am 31. August 2020 erstattet wurde.