1. 1.1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer war Angestellter des zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöschten Einzelunternehmens M. (vgl. entsprechender Eintrag im Handelsregister des Kantons Aargau vom 1. April 2019, einsehbar unter https://ag.chregister.ch), und in dieser Eigenschaft obligatorisch bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Im Jahr 2009 stürzte er mit dem Mountainbike und im Jahr 2012 mit dem E-Bike. Bei beiden Unfällen erlitt er ‒ neben weiteren Verletzungen – jeweils eine Distorsion der Halswirbelsäule.