Mit Email vom 29. Januar 2020 teilte die Beschwerdegegnerin erneut mit, dass die Pflegefachfrau des vertrauensärztlichen Dienstes den Abklärungsbesuch alleine durchführen werde (VB 18 S. 2). Aus der Email der B. an die Beschwerdegegnerin vom 21. Februar 2020 lässt sich entnehmen, dass der am 31. Januar 2020 geplante Besuch nicht stattgefunden habe und ausser der Mitarbeiterin der B. niemand vor Ort gewesen sei (VB 22).