1.9. Nachdem die Beschwerdegegnerin Pflegeunterlagen bei der B. eingeholt sowie am 24. September 2020 einen Besuch vor Ort bei der Beschwerdeführerin durchgeführt hatte, wies sie mit Einspracheentscheid vom 8. Juli 2021 die Einsprache vom 21. Mai 2019 ab und gewährte Spitexleistungen vom 1. Dezember 2018 bis 28. Juni 2021 in folgendem Rahmen: