Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend KVG (Einspracheentscheid vom 8. Juli 2021) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1949 geborene Beschwerdeführerin, welche bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch krankenpflegeversichert ist, leidet unter anderem an einer sensomotorisch inkompletten Paraplegie sub Th8 (ASIC) am ehesten ischämisch bei Spinalis-anterior-Syndrom am 3. September 2015 und wird von der B. zu Hause gepflegt und betreut.