2. 2.1. Gegen die Einspracheentscheide vom 9. August 2021 erhoben die Beschwerdeführer mit Eingaben vom 6. September 2021 Beschwerde und beantragten jeweils die Aufhebung der angefochtenen Einspracheentscheide. Diese Verfahren wurden unter den Verfahrensnummern VBE.2021.381 (Beschwerdeführer 1) und VBE.2021.382 (Beschwerdeführer 2) erfasst. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassungen vom 1. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerden. 2.3. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2021 vereinigte der Instruktionsrichter die Verfahren VBE.2021.381 und VBE.2021.382.