Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der Beschwerdeführer 2 ist seit dem 26. August 2014 Präsident und der Beschwerdeführer 1 seit dem gleichen Datum Mitglied des Verwaltungsrates der C. AG. Ab Mitte 2016 blieben diverse Beitragsrechnungen der Beschwerdegegnerin unbezahlt. Die Beschwerdegegnerin leitete für die ausstehenden Forderungen am 30. Juni 2017 die Betreibung ein. Am tt.mm. 2017 wurde über die C. AG der Konkurs eröffnet. Die Beschwerdegegnerin verpflichtete die Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 29. April 2021 zur Leistung von Schadenersatz in der Höhe von Fr. 148'983.75. Die dagegen erhobenen Einsprachen wies sie mit Einspracheentscheiden vom 9. August 2021 ab.