Die Bedeutung der Dienstjahre nimmt im privaten Sektor ab, je niedriger das Anforderungsprofil ist. Im Rahmen des untersten Kompetenzniveaus kommt der langen Betriebszugehörigkeit praxisgemäss keine relevante Bedeutung zu (Urteile des Bundesgerichts 9C_439/2018 vom 31. Januar 2019 E. 4.3.2 mit Hinweisen und 9C_874/2014 vom 2. September 2015 E. 3.3.2 mit Hinweis auf BGE 126 V 75 E. 5 S. 78 f.). Ob aufgrund einer nur noch zumutbaren Teilzeitarbeit bei einer oder einem Versicherten ein Abzug vom Tabellenlohn vorzunehmen ist, muss stets mit Blick auf den konkreten Beschäftigungsgrad (vorliegend 50 %;