Da sich das Alter bei Frauen im Alterssegment von 50 bis 64/65 bei Stellen ohne Kaderfunktion eher lohnerhöhend auswirkt, ist auch unter diesem Gesichtspunkt kein leidensbedingter Abzug zu tätigen (Urteile des Bundesgerichts 8C_327/2018 vom 31. August 2018 E. 4.4.2 und 8C_558/2017 vom 1. Februar 2018 E. 5.3.2). Die Bedeutung der Dienstjahre nimmt im privaten Sektor ab, je niedriger das Anforderungsprofil ist.