weshalb aus medizinisch-gutachterlicher Sicht Einschränkungen bei der arbeitsbezogenen Leistungsfähigkeit bestehen, festzuhalten (vgl. Qualitätsleitlinien für psychiatrische Gutachten in der Eidgenössischen Invalidenversicherung, S. 9). Mit der Beschreibung eines angepassten Arbeitsplatzes als Tätigkeit, die keine hohen psychischen Belastungen beinhaltet und die - 10 -