Der Gutachter erwähnt in seinen psychiatrischen Untersuchungsbefunden, dass die Beschwerdeführerin etwas unsicher wirke und einen wachen Eindruck mache. Ihre Stimmung sei klagsam, herabgesetzt und gelegentlich auch depressiv, es bestehe eine erhebliche Affektlabilität (VB 65.4 S. 6). Weiter habe sie angegeben, sie sei wenig belastbar, werde schnell müde und müsse sich tagsüber immer wieder ausruhen (VB 65.4 S. 4). Dass sie wieder Appetit habe, regelmässig schlafe und es ihr unterdessen etwas besser gehe, entspricht den eigenen Angaben der Beschwerdeführerin im Rahmen der Begutachtung, welche den Vorbringen im Beschwerdeverfahren widersprechen (VB 65.4 S. 4).