4.1.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass in Übereinstimmung mit der Beurteilung der behandelnden Fachpersonen (VB 81 S. 4 ff.) anlässlich der Begutachtung von einem dissimulativen Verhalten auszugehen und dies bei der Einschätzung ihrer Arbeitsfähigkeit zu berücksichtigen sei (Beschwerde S. 12 f.). Gemäss der Stellungnahme von lic. phil. H., eidg. anerkannte Psychotherapeutin, MSc I., eidg. anerkannte Psychotherapeutin, und Dr. med.