2.3. Mit Verfügung vom 30. September 2021 lud die Instruktionsrichterin die C. als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren bei. Die Beigeladene verzichtete mit Schreiben vom 8. Oktober 2021 auf eine Stellungnahme. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. Juli 2021 zu Recht ab 1. Mai 2020 eine Viertelsrente zugesprochen hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 89).