1. Die 1963 geborene und zuletzt als Mitarbeiterin Leerrahmenfertigung tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 15. Mai 2018 aufgrund einer Depression und einer Stressfraktur am linken Fuss bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an. Nach Durchführung einer bidisziplinären (psychiatrisch-rheumatologischen) Begutachtung durch die ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH vom 8. April 2020 (ABI-Gut- achten) sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. Juli 2021 wie vorbeschieden ab 1. November 2018 eine ganze Rente und ab 1. Mai 2020 eine Viertelsrente zu.