Der Vertrauensarzt Dr. med. D. setzte sich in seiner Aktenbeurteilung mit dem diagnostizierten Meniskusriss auseinander. Nachvollziehbar führte er diesbezüglich aus, dass dieser im Rahmen der mukoiden Degeneration des Meniskusparenchyms bei gleichzeitig erwiesener fortgeschrittener Gonarthrose zu sehen sei (VB 5.05). Es sind keine von dieser Einschätzung abweichenden (fachärztlich-) medizinischen Beurteilungen aktenkundig. Die – teilweise nichtmedizinischen – Ausführungen der Hausärztin im Bericht vom 25. August 2021 sind sodann nicht geeignet, Zweifel an den vertrauensärztlichen Beurteilungen zu erwecken. So gingen die Vertrauensärzte ebenfalls davon aus, dass die vorbestehenden