bestehe eine "persistierende lat. Schmerzsymptomatik", welche durch die klinisch nachvollziehbare und kernspintomographisch bestätigte Meniskusläsion verursacht worden sei. Daneben sei bereits eine Gonarthrose bekannt, die aber nicht im Vordergrund stehe. Da der Beschwerdeführer zudem über eine deutliche Sensibilitätsstörung im rechten Fuss berichte, sei ein neurologisches Konsilium vor der Operation indiziert (VB 4.13).