Der definierte status quo sine von sechs Wochen sei versicherungsmedizinisch korrekt und angemessen. Ein unfallkausales Korrelat am betroffenen Kniegelenk finde sich nicht, insbesondere nicht in Form der direkt endoskopisch dargestellten Befunde am rechten Kniegelenk anlässlich der Operation vom 21. Juni 2021, welche als "Gelenktoilette vorbestehender degenerativer Befunde" zu verstehen sei (VB 5.05 ff.).