Dr. med. D. ging in seiner Aktenbeurteilung vom 12. Juli 2021 zusammengefasst davon aus, es liege eine klassische, sogenannte distorsionelle Aktivierung einer vorbestehenden trikompartimentären Gonarthrose des rechten Kniegelenkes ohne morphologisch fassbares unfallkausales Korrelat zu den Ereignissen vom 17. bzw. 30. Januar 2021 vor. Betreffend den Aussenmeniskusriss im Hinterhorn am rechten Knie führte er aus, "dabei dürfte es sich nicht um einen Riss im unfallkausalen Sinn, sondern im Rahmen der mukoiden Degeneration des Meniskusparenchyms bei gleichzeitig erwiesener fortgeschrittener Gonarthrose handeln".