In ihrer Beurteilung vom 4. Mai 2021 beantwortete Dr. med. C. die Frage, ob die geltend gemachte Gesundheitsschädigung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise Folge der Unfälle vom 17. bzw. vom 30. Januar 2021 sei wie folgt: "Teilweise im Rahmen einer Distorsion vom 17.01.2021". Weiter führte sie aus, es habe sowohl am Fuss als auch am Knie eine Aktivierung degenerativer Vorbefunde stattgefunden. Durch die Unfälle sei es zu einer vorübergehenden Verschlimmerung gekommen. Der status quo sine sei nach vier bis sechs Wochen erreicht gewesen. Für dieselbe Dauer sei eine Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Zahnarzt ausgewiesen.