Die Beschwerdegegnerin erbrachte daraufhin vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld). Mit Verfügung vom 19. Mai 2021 stellte sie diese per 28. Februar 2021 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 22. Juli 2021 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 22. Juli 2021 sei aufzuheben.