1. Der 1952 geborene Beschwerdeführer ist als selbstständiger Zahnarzt bei der Beschwerdegegnerin gegen Unfallfolgen versichert. Mit Unfallmeldung vom 15. März 2021 meldete er der Beschwerdegegnerin, er sei am 17. Januar 2021 während eines Spazierganges "mit dem Fuss zwischen die Schienen geraten", woraufhin er umgeknickt sei. Dabei habe er sich den rechten Fuss und das rechte Knie verrenkt und sei auf die linke Hand gestürzt. Zudem sei er am 30. Januar 2021 "im Schnee" gestürzt, wobei er sich den linken Fuss verletzt (verrenkt) habe. Die Beschwerdegegnerin erbrachte daraufhin vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld).