1.3. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin bidisziplinär (Orthopädie und Psychiatrie) durch die Ärzte der medexperts ag, St. Gallen, begutachten und führte eine Abklärung an Ort und Stelle durch. Gestützt darauf verneinte die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 1. Juli 2021 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Am 3. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die angefochtene Verfügung vom 1. Juli 2021 sei aufzuheben.