1.2. Am 24. Februar 2015 meldete sich die Beschwerdeführerin aufgrund eines Unfalls am 2. Juli 2014 bei der nun zuständigen Beschwerdegegnerin erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und berufliche Abklärungen und holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 24. Oktober 2018 ab.