1. 1.1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 21. Januar 2005 erstmals zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bei der damals zuständigen IV-Stelle Luzern an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher, persönlicher und medizinischer Hinsicht. Gestützt auf ein am 25. Mai 2006 erstelltes psychiatrisches Gutachten sowie den Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 26. Oktober 2006 verneinte die IV-Stelle Luzern mit Verfügung vom 25. Juni 2007 unter Anwendung der gemischten Methode einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.