Sodann ist mit Blick auf ihre Ausbil- dungs- und Erwerbsbiographie und unter Berücksichtigung der langjährigen stabilen beruflichen Tätigkeit in höheren Funktionen (VB 72.1 S. 8) ‒ wenn überhaupt – nur von einem leicht erhöhten Einarbeitungsaufwand auszugehen. Nachdem neben der Fähigkeit zur Anpassung an Regeln und Routinen, der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit sowie der Kontaktfähigkeit zu Dritten insbesondere die Fähigkeiten zur Anwendung fachlicher Kompetenzen als nicht (massgeblich) eingeschränkt eingestuft wurden (a.a.O.), ist das Finden einer zumutbaren Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt als realistisch zu beurteilen.