Mit der noch vorhandenen Arbeitsfähigkeit von 50 % verbleibt ihr dabei ein mit den Rahmenbedingungen des ersten Arbeitsmarkts gut zu vereinbarendes Rendement. Sodann ist mit Blick auf ihre Ausbil- dungs- und Erwerbsbiographie und unter Berücksichtigung der langjährigen stabilen beruflichen Tätigkeit in höheren Funktionen (VB 72.1 S. 8) ‒ wenn überhaupt – nur von einem leicht erhöhten Einarbeitungsaufwand auszugehen.