Im SMAB-Gutachten wurden neben der neurotischen Störung mit relevantem Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit zahlreiche Diagnosen ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (vgl. bidisziplinäre Gesamtbeurteilung des SMAB-Gutachtens vom 13. November 2020 in VB 72.1 S. 7). Im Rahmen der interdisziplinären Beurteilung trugen die beteiligten Gutachter den sich daraus ergebenden funktionellen Beeinträchtigungen unter Einbezug der geklagten Beschwerden angemessen Rechnung (a.a.O. S. 5). Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen dabei nicht erkannt oder unberücksichtigt geblieben sein sollen, ist nicht ersichtlich.