5.2. 5.2.1. Die Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der SMAB-Begutachtung fachärztlich umfassend untersucht. Im SMAB-Gutachten vom 13. November 2020 und in der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 26. Februar 2021 beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation gestützt auf die erhobenen Befunde und die Ergebnisse der durchgeführten Zusatzdiagnostik (Labor- und Röntgenuntersuchungen; vgl. VB 72.5), in Kenntnis sowie unter Würdigung der -7-