5. 5.1. Die Beschwerdeführerin rügt, die medizinischen Grundlagen der angefochtenen Verfügung vom 10. Juni 2021 basierten mangels rechtsgenüglich erhobenen medizinischen Sachverhalts auf unvollständigen Unterlagen, welche nicht "den notwendigen Beweiswert" hätten (Beschwerde S. 4 f.).