4.2. 4.2.1. Dres. med. H., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, und I., Fachärztin für Rheumatologie und Praktische Ärztin, stellten folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (VB 72.1 S. 7): -6- " 1. Nicht näher bezeichnete neurotische Störung (ICD-10 F48.9)". Nachfolgende Diagnosen seien ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: