10. Mai 2020 habe eine volle Erwerbsunfähigkeit bestanden. Da während des Wartejahres eine "durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von 100 %" vorgelegen habe, könne "ab 1. Mai 2020" (recte: 1. Februar 2020) eine ganze Rente ohne weitere Wartezeit ausgerichtet werden. Ab 11. Mai 2020 habe wieder eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestanden, weshalb die ganze Rente per 1. Juni 2020 wieder auf eine halbe Rente reduziert werde (VB 103 S. 5).