2.9. Mit Eingabe vom 1. April 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zum Beschluss vom 15. Februar 2022 sowie weitere Unterlagen ein und hielt an den Rechtsbegehren gemäss Beschwerde vom 25. August 2021 fest. 3. 3.1. Am 24. Mai 2022 wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass das Versicherungsgericht die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung als entbehrlich erachtet und sie wurde um Mitteilung gebeten, ob sie unter diesen Umständen an der beantragten Verhandlung festhalte. Mit Eingaben vom 16. Juni 2022 verzichtete die Beschwerdeführerin auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung und reichte drei weitere Arztzeugnisse ein.