2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. September 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. September 2021 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3- 2.4. Mit Replik vom 17. September 2021 hielt die Beschwerdeführerin an den gestellten Anträgen fest. 2.5. Mit Schreiben vom 27. September 2021 zog die Beschwerdeführerin das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zurück.