Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, veranlasste die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) eine bidisziplinäre Begutachtung bei der SMAB AG (Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG), St. Gallen (SMAB). Gestützt auf das am 13. November 2020 erstattete Gutachten sprach sie nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Eingang der auf Empfehlung des RAD eingeholten ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 26. Februar 2021 der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Juni 2021 eine halbe Rente ab 1. April 2019, eine ganze Invalidenrente ab 1. Februar 2020 sowie eine (un-