1. Die 1962 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 27. September 2018 wegen "Trauma - Burnout" zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Vornahme entsprechender Abklärungen stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 12. August 2019 die Ablehnung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, veranlasste die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) eine bidisziplinäre Begutachtung bei der SMAB AG (Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG), St. Gallen (SMAB).