2.3. Mit Verfügung vom 15. September 2021 lud der Instruktionsrichter die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin, die E., im Verfahren bei. 2.4. Die Beigeladene beantragte mit Eingabe vom 7. Oktober 2021 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente der Invalidenversicherung mit Verfügung vom 22. Juni 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 135) zu Recht verneinte.