Nachdem die Beschwerdeführerin am 1. April 2014 begonnen hatte, als Verkäuferin in einer Coop-Tankstelle zu arbeiten, meldete sie sich am 3. August 2017 wegen lumboradikulärer Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin nahm verschiedene Abklärungen vor und verneinte nach Durchführung einer bidisziplinären (psychiatrisch-orthopädischen) Begutachtung durch die medexperts ag (Gutachten vom 15. April 2021) mit Verfügung vom 22. Juni 2021 einen Rentenanspruch wie vorbeschieden. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. August 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: