Entsprechendes gilt auch für die weiteren aktenkundigen medizinischen Berichte. Dass die behandelnden Ärzte – anders als die beratenden Ärzte der Beschwerdegegnerin – hinsichtlich der Folgen des Sturzes vom 4. Juni 2018 noch von einem über den 31. Juli 2019 hinaus zu erwartenden erheblichen Behandlungserfolg (vgl. E. 2.1.2.) ausgegangen wären, geht aus den Akten ebenfalls nicht hervor.