eine (wohl primär auf den entsprechenden Angaben der im Untersuchungszeitpunkt halbtags als Kantinenmitarbeiterin tätig gewesenen Beschwerdeführerin beruhende) Vermutung dar. Deshalb und auch weil unklar ist, ob Dr. med. E. die vermutete Einschränkung der Arbeitsfähigkeit (zumindest teilweise) auf den Unfall vom 4. Juni 2018 zurückführte, vermag seine Einschätzung keine Zweifel an den von Dr. med. D. in seinem Untersuchungsbericht vom 24. Juni 2019 schlüssig begründeten Feststellungen bezüglich der vorliegend relevanten Arbeitsfähigkeit zu wecken. Entsprechendes gilt auch für die weiteren aktenkundigen medizinischen Berichte.