Traumatisierung im Rahmen der beiden Stürze aus, wobei sich das Ulna- Impaktionssyndrom dadurch verstärkt habe und jetzt symptomatisch geblieben sei (VB 2 M20 S. 2). Gestützt auf diese Feststellung können indessen keine zuverlässigen Rückschlüsse auf eine zumindest teilweise auf das Ereignis vom 4. Juni 2018 zurückzuführende Ursache der über den 31. Juli 2019 hinaus persistierenden Beschwerden gezogen werden. Dem Sprechstundenbericht vom 9. Oktober 2020 kann somit keine den Schlussfolgerungen von Dr. med. G. entgegenstehende Beurteilung entnommen werden.