Die Beweglichkeit des Handgelenkes sei weitgehend frei und die Feinmotorik der rechten Hand nicht gestört. Aufgrund der vorbestehenden Pathologien seien Schmerzen insbesondere bei belastenden Umwendbewegungen nachvollziehbar. Bezüglich der Schmerzproblematik seien indessen gemäss letztem Bericht von Dr. med. E. vom 9. Oktober 2020 keine dringenden therapeutischen Massnahmen für notwendig erachtet worden. Dessen Untersuchungsbefunde würden an diejenigen erinnern, welche Dr. med. D. bereits am 24. Juni 2019 erhoben habe (VB 2 M24 S. 3 f.).