3.2.3. In der im Einspracheverfahren eingeholten Aktenbeurteilung vom 5. Juni 2021 hielt der beratende Arzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. G., Facharzt für Chirurgie, fest, die MRI-Untersuchung vom 21. Juni 2018 habe als einzigen Befund, der mit dem Unfallereignis vom 4. Juni 2018 in Zusammenhang gebracht werden könne, ein diffuses Weichteilödem im dorsalen ulnaren Handgelenksbereich über den TFCC und den Processus styloideus ulnae mit möglicher Reizung der Sehnenscheide des Musculus extensor carpi ulnaris gezeigt. Die übrigen nachweisbaren pathologischen Befunde seien chronisch vorbestehend und überwiegend wahrscheinlich Folge des Ereignisses vom 7. September 2013.