Dieser hielt in seinem Sprechstundenbericht vom 9. Oktober 2020 fest, dass er von einer Traumatisierung im Rahmen der beiden Stürze ausgehe, wobei sich das Ulna-Impaktionssyndrom dadurch verstärkt habe und jetzt symptomatisch geblieben sei. Aufgrund der anhaltenden Ödembildung im Os lunatum wäre eine Entlastung durch eine Ulna-Verkürzungsosteotomie eigentlich in Betracht zu ziehen. Die Beschwerdeführerin wolle indessen ihre aktuelle Arbeitsstelle nicht gefährden und einen operativen Eingriff vor- -8-