Aufgrund der Aktenlage ist davon auszugehen, dass die nach dem Unfall vom 4. Juni 2018 – nebst der rechtsseitigen Handgelenksverletzung – diagnostizierte ventrale OSG-Kontusion beidseits (VB 2 M1) schon bald wieder abheilte (vgl. Verlaufsbericht der Klinik C. vom 16. August 2018 in VB 2 M3). Ferner steht fest, dass sich die Beschwerdeführerin beim im Jahr 2013 erlittenen Sturz eine TFCC-Läsion am rechten Handgelenk (Ausriss der fovealen Insertion) zugezogen hatte und sich der infolge anhaltender bzw. zunehmender Beschwerden zur Stabilisierung des Handgelenks mehrfach empfohlenen operativen Behandlung in der Folge nicht unterzog